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EEG 2009 PDF Drucken E-Mail

Einspeisevergütung EEG ab 2009

Als Betreiber einer netzgekoppelten Anlage bekommen Sie für Ihren eingespeisten Solar- strom eine lukrative Einspeisevergütung von Ihrem Netzbetreiber. Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Je nach dem Jahr der Inbetriebnahme Ihrer Anlage erhalten Sie eine entsprechende Mindestvergütung, welche für 20 Jahre garantiert ist.

Die Einspeisevergütung des Inbetriebnahmejahres bleibt für 20 Jahre gleich für Sie: Für eine in 2008 in Betrieb genommene Anlage erhalten Sie z.B. eine gleichbleibende Vergütung bis 2029.

Vergütungssätze ab 2008 (in Cent/kWh):

Anlagentyp

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Freiflächenanlage

35,49

31,94

28,75

26,16

23,81

21,66

19,71

17,94

Dachanlage bis 30 kW

46,75

43,01

39,57

36,01

32,77

29,82

27,13

24,69

Dachanlage ab 30 kW

44,48

40,91

37,64

34,25

31,17

28,36

25,81

23,49

Dachanlage ab 100 kW

43,99

39,58

35,62

32,42

29,50

26,84

24,43

22,23

Dachanl. ab 1000 kW

43,99

33,00

29,70

27,03

24,59

22,38

20,37

18,53

 

Weitere Neuerungen ab 01.01.2009:

- es entfällt der Fassadenbonus von 5 %

- bei Eigenverbrauch des erzeugten Stroms werden zusätzlich zur Stromeinsparung 25,01 ct/kWh gewährt

- alle neuen Anlagen müssen dem "Anlagenregister" gemeldet werden

- Anlagen ab 100 kWp brauchen ein sog. "Energiemanagement"

Die Vergütung wird jeweils für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert, wobei die Monate des Jahres der Inbetriebnahme noch dazugerechnet werden.

Die obigen Tarife der Einspeisevergütung sind Nettopreise, zu denen zusätzlich die Umsatzsteuer ausbezahlt wird, soweit vom Anlagenbetreiber eine Erklärung über die umsatzsteuerliche Erfassung vorgelegt wird. Die ausbezahlte Umsatzsteuer ist an das Finanzamt wieder abzuführen. Dagegengerechnet werden kann die Mehrwertsteuer, die bei der Errichtung der Anlage gezahlt wurde: diese wird vom Finanzamt im Rahmen der Vorsteuererstattung zurückerstattet.

 
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