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Friday, 19. April 2024
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Einspeisevergütung 2011 PDF Drucken E-Mail
Bundesumweltminister Norbert Röttgen und der Bundesverband Solarwirtschaft haben sich darauf geeinigt, die Förderung von Solarstrom bei einem schnellen Zubau zur Jahresmitte 2011 zu kappen. Damit hat sich der Branchenverband darauf eingelassen, das Marktwachstum zu bremsen.

Röttgen stellte im Rahmen der Bundespressekonferenz die Übereinkunft gemeinsam mit dem BSW-Solar vor. Zielsetzung der Branche beim weiteren Ausbau der Fotovoltaik sei es außerdem, den Anteil der Solarenergie am deutschen Strom-Mix von derzeit rund zwei Prozent bis 2020 auf mindestens zehn Prozent auszubauen und zugleich die Kosten in diesem Zeitraum mindestens zu halbieren.

Die Marktentwicklung für 2011 lässt sich nicht genau vorhersehen. Die Möglichkeit zur Kostensenkung und Förderdegression ist aber, so der Bundesverband Solarwirtschaft, wesentlich von der neu installierten Fotovoltaikleistung abhängig: Durch Technologieentwicklung und Massenfertigung bei wachsender weltweiter Nachfrage könnten die Produktionskosten gesenkt und damit die Kosten für Anlagen weiter reduziert werden. Die Förderhöhen sollen deshalb bei einem zu starken Wachstum des deutschen Fotovoltaik-Marktes bereits zur Jahresmitte 2011 erneut sinken.

Konkret ist vorgesehen, im Falle eines sehr stark wachsenden Zubaus von Fotovoltaik-Anlagen im Frühjahr dieses Jahres einen Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli 2011 vorzuziehen. Diese vorgezogene Reduzierung kann je nach Höhe des Marktwachstums 3 bis 15 Prozent betragen. Berechnungsgrundlage ist die Entwicklung der Fotovoltaik-Binnennachfrage in den Monaten März bis Mai 2011. Die Bundesnetzagentur ermittelt die Ausbauzahlen. Ist für das Gesamtjahr 2011 ein Ausbauwachstum von weniger als 3,5 Gigawatt zu erwarten, erfolgt die nächste Anpassung der Fördersätze wie bislang vorgesehen erst zum Jahresanfang 2012.

Die Einspeisevergütung für Strom aus Fotovoltaik ist für das Inbetriebnahmejahr und die folgenden 20 Jahre garantiert. Wurden im vergangenen Jahren noch Fotovoltaik-Installationen auf Dächern, Fassaden und Freiflächen differenziert, wird seit 2009 nur noch zwischen Dach- und Freiflächenanlagen unterschieden. Der Fassadenbonus entfällt seit 2009. Im Mai 2010 hat der Bundestag die vorzeitige weitere Senkung der Einspeisevergütung beschlossen.

Einspeisevergütung ab 01.01.2011
Anlage=<30kW30-100kW>100-1000kW
auf/an Gebäuden
bzw. Lärmschutzwand
28,74 ct/kWh27,34 ct/kWh25,87 ct/kWh
Eigenverbrauch anteilig
bis 30%
12,36 ct/kWh10,96 ct/kWh09,49 ct/kWh
Eigenverbrauch anteilig
über 30%
16,74 ct/kWh15,34 ct/kWh13,87 ct/kWh

 

 
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